
Erbbaurecht als
Alternative zum Grundstückskauf
Seit 1940 vergibt die Arenberg-Meppen GmbH Erbbaurechte an Baugrundstücken.
Die im Erbbaurecht vergebenen Baugrundstücke verbleiben im Eigentum der Arenberg-Meppen GmbH, während die darauf errichteten Gebäude den Erbbauberechtigten gehören.
Die Vertragsdauer des Erbbaurechts beträgt i.d.R. 99 Jahre. Nach Ablauf haben die Erbbauberechtigten die Möglichkeit zur Vertragserneuerung.
Der Erbbauberechtigte zahlt einen jährlichen Erbbauzins, welcher bei Grundstücken für Wohnzwecke 5 % des Grundstückswertes bei Pachtbeginn beträgt.
Das Erbbaurecht – Bauen ohne eigenes Grundstück: Die kostengünstige Alternative zum Grundstückskauf:
Gerade in Zeiten steigender Grundstückspreise stellt sich schon in der Planungsphase zum Hausbau heraus, dass der Grundstückspreis den finanziellen Rahmen stark belastet. Hier existiert das Erbbaurecht als günstige Alternative zum Grundstückskauf.
Aber nicht nur für private Bauherren, sondern auch für gewerbliche Unternehmen und die öffentliche Hand stellt das Erbbaurecht eine echte Alternative dar.
Erbbaurecht ist kein Besitz zweiter Klasse, sondern lediglich eine andere Form des Grundbesitzes. Eventuelle Vorbehalte gegen ein Erbbaurecht sind ausschließlich emotionaler Natur. Rein sachlich betrachtet spricht viel für ein Erbbaurecht.
Die Vorteile eines Erbbaurechtes sind:
- keine langfristige Kapitalbindung wie bei der Fremdfinanzierung des Grundstückskaufpreises und
dadurch zusätzlich freie finanzielle Mittel für den Hausbau
- keine Finanzierungsnebenkosten
- keine Tilgung
- keine Finanzierungsengpässe durch Zinsschwankungen am Kapitalmarkt (z.B. Hochzinsphase)
- keine Vermessungsgebühren
- keine Maklerprovisionen
- keine Einschränkungen bei der Wohnungsbauförderung
- keine Nachteile bei der Belastung mit Grundschulden
- das Erbbaurecht ist vererblich und veräußerlich
- Erbbauzinsen sind für Vermieter Aufwendungen aus Vermietung (Steuervorteil)
Ansprechpartner:
Sebastian Hinrichs
Tel. 05931 9391.14
Erbbaurechte Vertragsverlängerung
Je nach persönlicher Situation kann es sinnvoll erscheinen, bereits heute über eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages nachzudenken.
Daher bieten wir Ihnen an, Ihren Erbbaurechtsvertrag schon jetzt oder in den nächsten Jahren vorzeitig zu verlängern.
Damit erhalten Sie, unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Grundstückspreise, schon heute Planungssicherheit - und das
weit über die nächste Generation hinaus.
Die Vorteile einer vorzeitigen Vertragsverlängerung sind:
- finanziell attraktiver bei möglichem Verkauf des Erbbaurechts, da der Erwerber eine ausreichende Vertragsrestlaufzeit übernimmt.
- Erleichterung der Belastung des Erbbaugrundbuchs mit Grundschulden mit längeren Tilgungslaufzeiten,
da Grundschulden 10 Jahre vor Beendigung des Erbbaurechtsvertrages getilgt sein müssen.
Die Neuberechnung des Erbbauzinses berücksichtigt:
- die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages
- den gewünschten Verlängerungszeitraum
- den aktuellen Erbbauzins
- den aktuellen Grundstückswert
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse über die Möglichkeiten der Erbbaurechtsverlängerung!
Ansprechpartner:
Sebastian Hinrichs
Tel. 05931 9391.14
Vermietung von Wohnraum

Wir vermieten in Meppen Ein- bis Vier-Zimmerwohnungen und Wohnungen im betreuten Wohnen.
Zurzeit sind alle Wohnungen vermietet.
Ansprechpartner:
Sebastian Hinrichs
Tel. 05931 9391.14
