Stiftung Herzog Engelbert-Charles und Herzogin Mathildis von Arenberg
Entstehung der Stiftung
Die Herzogin Mathildis von Arenberg geb. Callay gründete 1976 die „Stiftung Herzog Engelbert-Charles und Herzogin Mathildis von Arenberg“ (Arenberg-Stiftung). Sie entsprach damit den Wünschen ihres 1974 verstorbenen Ehemanns Herzog Engelbert-Charles von Arenberg, bisher Alleingesellschafter der Arenberg-Gesellschaften.Zunächst erhielt die Stiftung 10 % der GmbH-Geschäftsanteile, bis sie 1989 nach dem Tode der Herzögin Mathildis von Arenberg Alleingesellschafterin dieser Arenberg-Gesellschaften wurde.
Stiftung als GmbH-Gesellschafter
Das Stiftungsvermögen besteht heute aus den Geschäftsanteilen an der Arenberg-Meppen GmbH. Die Stiftung wird vertreten durch einen dreiköpfigen Stiftungsvorstand mit Sitz in Düsseldorf, der ehrenamtlich tätig ist. Sie untersteht der behördlichen Stiftungsaufsicht.
Die gemeinnützigen Stiftungsaufgaben
Dem Stiftungsvorstand obliegt die Durchführung der gemeinnützigen Stiftungsaufgaben. Die von der Arenberg-Meppen GmbH erwirtschafteten Erträge fließen der Arenberg-Stiftung zu.
Der Stiftungszweck ist in der Satzung festgelegt.
Der Vorstand hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Zuwendungen überwiegend an ostdeutsche Kindereinrichtungen zu vergeben, vornehmlich an christliche Kindertagesstätten. Aber auch Einrichtungen in Westdeutschland werden unterstützt. Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen. Die Stiftung steht somit in der langen Tradition der mildtätigen und gemeinnützigen Aktivitäten der Herzöge von Arenberg. In den Jahren 1990 bis 2010 erhielten ca. 200 geförderte Einrichtungen ca. 7,6 Mio. € aus Mitteln der Stiftung.
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