Erbbaurechte Vertragsverlängerung
Je nach persönlicher Situation kann es sinnvoll erscheinen, bereits heute über eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages nachzudenken.
Daher bieten wir Ihnen an, Ihren Erbbaurechtsvertrag schon jetzt oder in den nächsten Jahren vorzeitig zu verlängern.
Damit erhalten Sie, unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Grundstückspreise, schon heute Planungssicherheit
weit über die nächste Generation hinaus.
Ein möglicher Verkauf des Erbbaurechts kann finanziell attraktiver sein, da der Erwerber eine ausreichende Vertragsrestlaufzeit übernimmt.
Die Belastung des Erbbaugrundbuchs mit Grundschulden mit längeren Tilgungslaufzeiten wird erleichtert, da Grundschulden 10 Jahre vor Beendigung des Erbbaurechtsvertrages getilgt sein müssen.
Die Neuberechnung des Erbbauzinses berücksichtigt
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die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages
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den gewünschten Verlängerungszeitraum
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den aktuellen Erbbauzins
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den aktuellen Grundstückswert
Beispielrechnung:
Restlaufzeit des bestehenden Vertrages 30 Jahre
gewünschte Verlängerung um 20 Jahre auf dann insgesamt 50 Jahre Laufzeit
Grundstücksgröße 600 m²
Erbbauzins bisher 420 €/Jahr
Grundstückswert lt. Gutachterausschuss für Grundstückswerte zum Zeitpunkt der Verlängerung: 180 €/m² = 108.000 € für das Gesamtgrundstück
Erbbauzins alt: 420,- €/Jahr * 30 Jahre Restlaufzeit = 12.600 €
Erbbauzins neu: 3,5 % Erbbauzins von 108.000 € = 3.780 €/Jahr * 20 Jahre Verlängerungszeitraum = 75.600 €
Der neue Erbbauzins ab Datum der Vertragsverlängerung berechnet sich wie folgt:
(12.600 € + 75.600 €)/50 Jahre = 1.764 €/Jahr
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten über die Möglichkeiten der Erbbaurechtsverlängerung!
05931 – 9391.0
📧 info[ät]arenberg-meppen.de