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Der
Herzog von Arenberg erhielt 1803 für den Verlust seines
- linksrheinischen
Herzogtums an Napoleon das vormals fürstbischöflich-münsterische Amt Meppen. Hier gründete
er
1808 erstmalig eine Forstorganisation mit fünf
Forstdistrikten und 20 Förstern. Ab etwa 1860 erwarb
er aus Ankäufen von Wehsand- und Heideflächen
aus den Markenteilungen sowie aus Entschädigungen beträchtliche Grundflächen,
die er mit den genügsamen Kiefern aufforsten ließ.
Von 1872 bis 1890
setzten die Arenberger einen englischen Dampfpflug mit zwei
Lokomobilen zur forstlichen Kultivierung von Heideböden
ein.
Im Emsland entstanden von 1873-1882 mit diesem Pflug
nach Vollumbruch 2.500 ha Wälder.
Die
Arenberg-Meppen GmbH ist 1928 aus dem früheren
emsländischen Besitz der Herzöge von Arenberg entstanden.
Als
Landesherren seit 1803 und später als Standesherren und
Großgrundbesitzer haben sie aus einem kleinen Flächengrundstock
durch Ankauf und Aufforstung große Waldgebiete im
heutigen Landkreis Emsland und den Nachbarkreisen
Cloppenburg und der Grafschaft Bentheim geschaffen
haben. Weiterhin gehören landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie
Erbbaugrundstücke zum Grundbesitz.
Die Herzöge von Arenberg gründeten
1932 die Arenberg-Nordkirchen GmbH. Diese umfasste
zunächst den seit 1903 erworbenen
Grundbesitz in der Gemeinde Nordkirchen und
Nachbargemeinden, überwiegend landwirtschaftliche
Grundstücke in enger Verzahnung mit Waldgebieten. Nach
behördlicher Ausweisung als Naturschutzgebiete wurden
die ca. 1.200 ha Wälder im Münsterland 2003/2004
verkauft und in 2003 - 2005 neue Waldgebiete in den
Landkreisen Cloppenburg, Emsland, Steinfurt und Celle
erworben. 2010 erfolgte die Auflösung der Arenberg-Nordkirchen GmbH und Übertragung ihres Besitzes
auf die Arenberg-Meppen GmbH.
2009
wurden die Aufgaben satzungsgemäß geändert. Die Arenberg-Meppen
GmbH ist seit dem 01.01.2009 eine gemeinnützige
Mittelbeschaffungskörperschaft. Die erwirtschafteten Gewinne
werden an die ebenfalls gemeinnützige Alleingesellschafterin
ausgeschüttet. Die Mittelbeschaffung erfolgt insbesondere durch
die Verwaltung ihres Privatforst- und übrigen
Grundbesitzvermögens. |