Arenberg-Meppen GmbH 
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Erbbaurecht allgemein

Wir vergeben seit 1940 Baugrundstücke im Wege des Erbbaurechts.

Die als Erbbaurecht vergebenen Baugrundstücke verbleiben im Eigentum der Arenberg-Meppen GmbH, während die darauf errichteten Gebäude den Erbbauberechtigten gehören. Die Vertragsdauer des Erbbaurechts beträgt bis zu 99 Jahre. Nach Ablauf haben die Erbbauberechtigten die Möglichkeit zur Vertragserneuerung.

Der Erbbauberechtigte zahlt einen jährlichen Erbbauzins, bei Grundstücken für Wohnzwecke in Höhe von 5 % des Grundstückswertes bei Pachtbeginn.

Beim Erbbaurecht bleibt noch Spielraum für die Hausfinanzierung
 
Das Erbbaurecht – Bauen ohne eigenes Grundstück

Die kostengünstige Alternative zum Grundstückskauf -

Gerade in Zeiten steigender Grundstückspreise stellt sich schon in der Planungsphase zum Hausbau heraus, dass der Grundstückspreis den finanziellen Rahmen stark belastet. Hier gibt es das Erbbaurecht als günstige Alternative zum Grundstückskauf.

Aber nicht nur für private Bauherren, sondern auch für gewerbliche Unternehmen und die öffentliche Hand stellt das Erbbaurecht eine echte Alternative dar.

Erbpacht (umgangssprachlich) ist kein Besitz zweiter Klasse, sondern lediglich eine andere Form des Grundbesitzes. Eventuelle Vorbehalte gegen ein Erbbaurecht sind ausschließlich emotionaler Natur. Rein sachlich betrachtet spricht viel für ein Erbbaurecht.

Die Vorteile eines Erbbaurechtes sind:

  • keine langfristige Kapitalbindung wie bei der Fremdfinanzierung des Grundstückskaufpreises und dadurch
  • zusätzlich freie finanzielle Mittel für den Hausbau
  • keine Finanzierungsnebenkosten
  • keine Tilgung
  • keine Finanzierungsengpässe durch Zinsschwankungen am Kapitalmarkt (z.B. Hochzinsphase)
  • keine Vermessungsgebühren
  • keine Maklerprovisionen
  • keine Einschränkungen bei der Wohnungsbauförderung
  • keine Nachteile bei der Belastung mit Grundschulden
  • das Erbbaurecht ist vererblich und veräußerlich
  • Erbbauzinsen sind für Vermieter Aufwendungen aus Vermietung (Steuervorteil)