Gerade in Zeiten steigender Grundstückspreise stellt
sich schon in der Planungsphase zum Hausbau heraus, dass
der Grundstückspreis den
finanziellen Rahmen stark
belastet. Hier gibt es das
Erbbaurecht als günstige Alternative zum
Grundstückskauf.
Aber nicht nur für private Bauherren, sondern auch
für gewerbliche Unternehmen und die öffentliche Hand
stellt das Erbbaurecht eine echte Alternative dar.
Erbpacht (umgangssprachlich) ist kein Besitz
zweiter Klasse, sondern lediglich eine andere Form des
Grundbesitzes. Eventuelle Vorbehalte gegen ein
Erbbaurecht sind ausschließlich emotionaler Natur. Rein
sachlich betrachtet spricht viel für ein Erbbaurecht.
Die Vorteile eines Erbbaurechtes sind: